
Datenschutzvorgaben sind gesetzlich verbindliche Auflagen und finden sich in vielen Gesetzen. Das BDSG/LDSG sind dabei die Kerngesetze, flankiert von den eigenständigen kirchenrechtlichen Datenschutzgesetzen.
Ist die Verarbeitung erlaubt und wenn ja, sind die Daten technisch-organisatorisch sicher eingebunden?